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Sonderkündigungsrecht

Unabhängig von einer etwaig vereinbarten Laufzeit steht Ihnen im Fall einer Preisänderung in der Regel das Recht zu, den Vertrag mit Ihrem bisherigen Versorger entsprechend der Frist von einem Monat zum Monatsende außerordentlich auf das Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. So haben Sie die Möglichkeit, sich am Markt zu informieren und problemlos und kurzfristig zu uns zu wechseln.

Wann beginnt die Belieferung?


Bei einem Versorgerwechsel zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird i.d.R. zum übernächsten Monatsersten oder zum Ende einer eventuellen Vertragsbindung angemeldet. Ein Wechsel aus der Grund- oder Ersatzversorgung kann auch früher erfolgen. Sollte es sich bei Ihnen um einen Erstbezug oder Neueinzug handeln, kann ein Wechsel bis zu sechs Wochen rückwirkend durchgeführt werden.

Wir kümmern uns um alles?


Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern. Wir kündigen für Sie Ihren Vertrag bei Ihrem bisherigen Anbieter zum nächsten möglichen Zeitpunkt und schicken Ihnen alle notwenigen Vertragsunterlagen zu.

/häufige fragen

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