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Häufige Fragen
Bei einem Versorgerwechsel zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird i.d.R. zum übernächsten Monatsersten oder zum Ende einer eventuellen Vertragsbindung angemeldet. Ein Wechsel aus der Grund- oder Ersatzversorgung kann auch früher erfolgen. Sollte es sich bei Ihnen um einen Erstbezug oder Neueinzug handeln, kann ein Wechsel bis zu sechs Wochen rückwirkend durchgeführt werden.
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